Wenn Sie auf den Fähren Waren grenzüberschreitend kaufen, müssen Sie sich immer an die Zollbestimmungen halten.
Reisen Sie von einem anderen EU-Land nach Dänemark oder Deutschland ein, dürfen Sie Waren für den Eigenbedarf mit sich führen, ohne dafür Abgaben zahlen zu müssen. Dies gilt für alle Waren inklusive Tabak, Spirituosen, Bier und Wein.
Eigenbedarf bedeutet, dass diese Waren nur für Sie, Angehörige Ihres Haushalts oder für private Gäste bestimmt sind.
Es gelten jedoch Mengenbeschränkungen für den zollfreien Kauf von Tabak an Bord, welcher nur bei Vorlage der Boarding Card möglich ist.
Ihr Einkauf darf keinen Anlass zur Vermutung geben, dass der Erwerb zu gewerblichen Zwecken geschieht. Als Verbraucher sollten Sie glaubhaft beweisen können, dass die Waren für den eigenen Bedarf bestimmt sind. Im Zweifel entscheidet die Dänische Zoll- und Steuerverwaltung.
Lesen Sie mehr über die Zollbestimmungen und Mengenbeschränkungen auf Deutsch auf skat.dk.