Wegen der anhaltend hohen Kraftstoffpreise mussten wir einen Treibstoff- (BAF) und Emissionszuschlag pro Fahrzeug und Überfahrt erheben. Der Treibstoffzuschlag trat am 2. Januar 2023 in Kraft und wird in Abhängigkeit der Marktentwicklung vierteljährlich auf unsere Fährtickets angepasst.
Der Treibstoffzuschlag wird pro Überfahrt auf den Ticketpreis aufgeschlagen. Die Höhe des Zuschlags hängt von der jeweiligen Route ab:
- Puttgarden-Rødby: 1,50 EUR
- Rostock-Gedser: 4 EUR
Wir hoffen auf Ihr Verständnis.
Wenn Sie gerne weitere Informationen erhalten möchten, haben wir nachfolgend zusätzliche Informationen zusammengestellt.
FAQ
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Der Treibstoffzuschlag hilft uns, einen Teil der steigenden Kosten für unseren Fährbetrieb zu decken.
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Der Treibstoffzuschlag wird auf alle Tickets für Autos und Wohnmobile erhoben.
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Der Treibstoffzuschlag gilt pro Überfahrt.
Das bedeutet, dass der Treibstoffzuschlag beim Kauf eines One-Way-Tickets (z. B. eines Standard- oder Flex-Tickets) einmalig erhoben wird.
Wenn Sie ein Hin- und Rückfahrtticket kaufen, wird der Treibstoffzuschlag zweimal berechnet, da Sie sowohl hin- als auch zurückfahren.
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Ja, der Treibstoffzuschlag für Tickets für Autos und Wohnmobile gilt auf unseren beiden Strecken: Puttgarden-Rødby und Rostock-Gedser.
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Lesen Sie alle unsere Konditionen für Tickets.